Neues rund um mein Arbeitsgebiet


Barrierefreies Bauen: Din 18030
Der zweite Entwurf der DIN18030 wurde am 2. Januar 2006 veröffent-licht, die Einspruchsfrist läuft bis zum 30. April 2006. Diese neue DIN soll die geltenden Normen DIN18024 und DIN18025 ablösen und zusammenfassen.

Auch wenn eine DIN nicht automatisch eine allgemein anerkannte Regel der Technik ist, ist damit zu rechnen das Fachkreise die Anwendung der neuen Norm mehr forcieren werden, als die alten Normen 18024 und 18025. Das Bundesgleichstellungsgesetz und auch die breite Diskussion in der öffentlichkeit über demographischen Wandel werden dieses unterstützen.


Einbruchssicherung: Die Kripo berät
Jeder Sicherheit suchende Bürger kann sich zum Thema „Sicherungs-technische Nachrüstung an Türen und Fenstern“ direkt bei den Kriminalpolizeilichen Beratungsstellen beraten lassen.

Der Verkauf und die Montage dieser Produkte wird von speziell qualifizierten Fachbetrieben durchgeführt. Die Fachbetriebe werden in bestimmten Bundesländern (seit dem 1.9.2004 auch in NRW) bei den Kripo-Beratungsstellen in einer Empfehlungsliste geführt. Um in diese Liste eingetragen zu werden, muss neben weiteren Punkten eine spezielle Qualifikation nachgewiesen werden.











www.auferoth.com