"Was kostet das denn?"...


... ist oft eine der ersten Fragen die mir gestellt werden.
Aber die Höhe des Honorars ist natürlich abhängig vom erforderlichen Aufwand - und um den beurteilen zu können, benötige ich von Ihnen einige detailierte Informationen.

Dabei ist es jedoch für Sie wichtig zu wissen:


Nach einem Informationsgespräch mit Ihnen werde ich mein
Honorar bzw. die Gesamtkosten meiner Tätigkeit so genau wie möglich benennen.

Gutachten werden in der Regel
nach einem Stundensatz (§ 6 ff HOAI) zuzüglich der erforderlichen Nebenkosten
oder aber
nach dem Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz abgerechnet.



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