... ist oft eine der ersten Fragen die mir gestellt werden.
Aber die Höhe des Honorars ist natürlich abhängig vom erforderlichen Aufwand - und um den beurteilen zu können, benötige ich von Ihnen einige detailierte Informationen.
Dabei ist es jedoch für Sie wichtig zu wissen:

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Nach einem Informationsgespräch mit Ihnen werde ich mein
Honorar bzw. die Gesamtkosten meiner Tätigkeit so genau wie möglich benennen.

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Gutachten werden in der Regel
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nach einem Stundensatz (§ 6 ff HOAI) zuzüglich der erforderlichen Nebenkosten
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oder aber
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nach dem Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz abgerechnet. |
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