
Ich erstelle Ihnen Gutachten für die unterschiedlichsten Anforderungen. Gleichgültig ob Sie ein Parteiengutachten oder ein "neutrales" Gutachten benötigen: Sie können sich in jedem Fall auf meine effiziente, schnelle und kostengünstige Arbeit verlassen.

Das Versicherungsgutachten: Es wird in der Regel von einer Versicherung in Auftrag gegeben und dient meistens zur Vorlage bei Rechtsstreitigkeiten oder der Kostenklärung. Es ist daher in jedem Fall ein Parteiengutachten.

Das Privatgutachten: Auch das Privatgutachten ist ein Parteiengut-achten. Umfang, Inhalt und Kosten werden in einem Gespräch mit dem Auftraggeber oder seinem Rechtsanwalt festgelegt.

Das Schiedsgutachten: Es wird von den streitenden Parteien gemeinsam in Auftrag gegeben. Ziel, Umfang und Zeitrahmen der gutachterlichen Leistungen und die Vergütung werden gemeinsamen festgeschrieben. Für beide Parteien soll es eine neutrale und verbindliche Grundlage zur Beilegung der Streitigkeiten sein.

Das Gerichtsgutachten: Durch den Beweisbeschluss eines Gerichts richten sich Ziel, Umfang und Zeitrahmen des Gerichtgutachtens. Die Vergütung der gutachterlichen Tätigkeit ist durch das Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz geregelt. Auch hier hat keine der beteiligten Parteien hat die Möglichkeit, das Gutachten zu seinem eigenen Nutzen zu beeinflussen.

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